Klostermedizin

Anregung der Selbstregulation

Klostermedizin geht auf die Ordensregel des Hl. Benedikts aus dem Jahr 527 n. Chr. zurück. In der Regula Benedicti wird im Paragraph 36 die Krankenversorgung genannt. Demzufolge sei es sehr wichtig, sich um die Kranken zu kümmern, diesen einen geeigneten, extra Raum "Infirmarium" zur Verfügung zu stellen und einen eigens mit der Krankenpflege beauftragen Mönch "Infirmarius" zu benennen. Die medizinische Ära der Klöster integriert zunächst das Wissen der antiken Heilkunst, wobei die alten griechischen und arabischen medizinischen Schriften ins Lateinische übersetzt und in den Bibliotheken aufbewahrt wurden. In der sogenannten Karolingischen Zeit  bekamen die Klöster von Karl dem Großen den staatlichen Auftrag sich um die Kranken zu kümmern. Zwischen dem 6. und 12./13. Jahrhundert lag die medizinische Versorgung also überwiegend in der Hand der Mönche und Nonnen. Es entstanden Klostergärten mit Heilpflanzen. Kernelemente der Klostermedizin sind Fasten, Ernährung, die sog. Humoralpathologie, die Viersäftelehre, und die Phytotherapie neben einem geordneten Leben. Mittels der Humoralpathologie werden den verschiedenen Körpersäften Primärqualitäten wie warm, kalt, feucht und trocken, Organe und die Elemente Luft, Wasser, Feuer und Erde zugeordnet. Ebenso wurden die einzelnen Heilpflanzen anch den Primärqualitäten katalogisiert. Die Auswahl geeigneter Arzneien folgte dem Prinzip, die verschiedenen Säfte und Primärualitäten wieder ins Gleichgewicht zu bringen. War bei einem Kranken ein warmer und trockener Zustand diagnostiziert, so benötigte er eine Arznei mit kalten und feuchten Qualitäten.